Nach Meinung von Bückler haben diese Felle ihm jedoch zugestanden. In der Folgezeit schließt sich Bückler einem älteren Lehrjungen, Niklas Nagel an, mit dem er Viehdiebstähle begeht. Später unterstützt er den berüchtigten Roten Fink bei dessen Diebstählen.
Am 24. Oktober 1803 begann der Prozess, der bereits eine große Volksmenge anzog. Die Verlesung der 72-seitigen Anklageschrift in deutscher und französischer Sprache nahm eineinhalb Tage in Anspruch.
Bückler wurde aufgrund der gesetzlichen Regelung, die für bewaffnete Einbrüche die Todesstrafe vorsah, rechtskräftig zum Tode verurteilt.